Die neue (?) StVO

Das neue Skater Schild in der StVOIn Berlin wird derzeit an einer Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung gearbeitet. Erstmalig soll der rechtliche Status von Skatern im Gesetz geregelt werden. Damit würde eine jahrelange Praxis beendet werden wonach Skater eigentlich keinen Status hatten. Per Verordnung soll festgeschrieben werden, dass Skater grundsätzlich wie Fußgänger behandelt werden und die Kommunen nur in Ausnahmefällen der Benutzung 'geeigneter' Radwege gestatten können. Fahren auf Straßen aber wäre damit illegal.

Ende der letzen Saison machte der D.I.V. auf diese Pläne aufmerksam. Sowohl dem D.I.V. wie auch und uns ging die Reform zu weit. Wir wollten unserer Position Gehör verschaffen. Der Zeitpunkt war etwas ungünstig, da die Skatesaison sich dem Ende zuneigte. Dennoch gelang es, auf einer einzigen Skatenacht in Mannheim 72 Unterschriften zu sammeln. Mit mehr Zeit wären es sicher noch etliche mehr geworden. Grund genug, zu vesuchen, uns zur Sache zu äußern.

In einem Brief, der an die Wahlkreisabgeordneten von Mannheim (Lothar Mark) und die Abgeordnete von Ludwigshafen (Maria Böhmer) ging haben wir die Perspektive der Skater vertreten. Unser Argument:

Inline-Skater fahren nie langsamer als 10-15 km/h. Ähnlich wie beim Fahrradfahren erreicht man diese Geschwindigkeit durch bloßes Rollen. Hinzu kommt, dass es vor allem geübte Fahrer sind, die in der Lage sind, schnell zum Stehen zu kommen. In Innenstädten bei gut gefüllten Gehwegen kommt es immer wieder vor, dass Fußgänger sich durch Inline-Skater erschrecken. Skater und Fußgänger behindern sich auf Gehwegen gegenseitig und stellen an Engstellen oder Einmündungen teilweise auch eine Gefahr füreinander dar.

Die Schlussfolgerung: Inline-Skater sind eher mit Fahrradfahren vergleichbar und sollten daher generell auch auf Radwegen fahren dürfen. Ganz unumstritten dürfte diese Position nicht sein. Aber da offenbar eine Meinung von Skatern noch nicht berücksichtigt worden war, schien es sinnvoll, diese Forderung so zu formulieren. Im Grunde will sich kein Skater regelwiedrig verhalten wenn sie oder er auf einem Radweg mit besserem Belag fährt. Die Vorstellung, dass die Kommunen sich darum reißen, Skaterwege auszuweisen ist aber auch weit hergeholt. Was zunächst bedeuten würde, dass alle Radwege tabu sind und man sich auf engen Gehwegen durch Orte uns Städte quälen muss. Denn es ist ja keineswegs so, dass jeder Gehweg üppig Platz bietet.

Sehr zügig erhielten wir eine Antwort der Ludwigshafener Bundestagsabgeordneten. Und auch der Mannheimer Lothar Mark antwortete mit einem ausführlichen Brief. Der brachte insofern Klarheit, als dass offenbar die Bundesanstalt für Straßenwesen ein “Forschungsprojekt” zu Skatern im Straßenverkehr durchgeführt hat. Der Abschlussbericht findet sich hier (pdf).

Die Autoren geben sich darin Mühe, die Situation gut abzubilden. Aber die ganzen Daten sind mittlerweile doch ein wenig eingestaubt – sie stammen von 1999/2000. Die Gründe für die Regelung sind in der Unfallstatistik zu suchen. Die Befunde sind aber nicht belastbar, weil zwar Skater bei Unfällen auf Gehwegen seltener schwer verletzt werden – aber es gab kaum solche Unfälle. Und Fußgänger waren häufiger die Leidtragenden. Die Studie zeigt aber eben auch klar, was die Neuregelung bedeutet.

Dankmar Alrutz, D etlev Gündel: Nutz ung von Inline-Skates im Str aßenverkehr

Im Klartext:  Knapp 680 Skater in 'Aufkommensschwerpunkten' in dieser Studie müssen sich jetzt neue Strecken suchen. Denn die Autoren wissen wohl – Skater fahren da wo der Belag am besten ist (S. 3).

Jetzt aber, das ist ebenso klar, ist die Neuordnung der StVO auf den Weg gebracht. Und sie erfolgt bequemerweise per Verodnung, nicht durch Gesetz. Bundesrats-Drucksache 153/09 (pdf). Passiert die Verordnung – davon ist auszugehen –  ohne viel Aufsehen den Bundesrat, so gilt in Zukunft:

Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

Außer natürlich, da ist das magische Schild. Damit, liebe Skaterfreunde heisst es nun an die Kommunalpolitik heranzutreten und sich aktiv dafür einzusetzen, dasses attraktive Wege für Skater gibt!

Ihr hört von uns!

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